Medien und Presserecht2017-12-15T12:16:25+01:00

Medienrecht und Presserecht

„Das Presserecht ist ein Teilbereich vom Medienrecht, das sich, ausgehend von der Pressefreiheit im Art.5 Abs.1 S. 2 Grundgesetz, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.“
Wikipedia

“Presse” umfasst die öffentliche und gezielte Verbreitung von Meinung und/oder Informationen.
Dazu zählen Druckerzeugnisse und digitale Publikationen, wie online Formate (z.B. Spiegel online), in der Regel auch Blogs, Webseiten und wohl auch weitere Darstellungen zum Beispiel Videos auf Youtube.

Veröffentlichungen in Telemedien (online Ausgaben, Blogs) sind im 6. Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages und im Telemediengesetz geregelt.

Das „Presserecht“ ist in verschiedenen Gesetzen, maßgeblich im Grundgesetz (Art. 5 GG) und in den Landespressegesetzen normiert.

Kommt es beispielsweise zur Verbreitung unrichtiger oder unwahrer, verleumderischer oder beleidigender Inhalte, werden Rechte der Betroffenen (Betroffene können auch Firmen sein) verletzt.

Dagegen kann der Verletzte mit unterschiedlichen presserechtlichen Instrumentarien vorgehen.

Es gibt folgende mögliche Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Gegendarstellungsanspruch
  • Widerruf (Berichtigung, Ergänzung)
  • Richtigstellung / Ergänzung (Berichtigungsanspruch)
  • Immaterieller Schadenersatzanspruch (Geldentschädigung)
  • Materieller Schadenersatzanspruch
  • Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung
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