Materieller Schadenersatzanspruch2017-12-15T12:22:28+01:00

Materieller Schadenersatzanspruch

Materieller Schadenersatzanspruch – Das Landgericht Berlin hat zum materiellen Schadenersatzanspruch am 27. März 2012 in seiner Entscheidung unter dem Az. 2 7S11/11 entschieden, dass das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg geändert wird. Darin war zunächst der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für eine presserechtliche Abmahnung abgelehnt worden. Das Landgericht sah unabhängig von der Schwierigkeit der Sache einen Anspruch auf Erstattung der verauslagten Anwaltsgebühren für eine durchgeführte Abmahnung. In dem Verfahren, welches hier zu Grunde lag, ging es darum, zu entscheiden, ob presserechtliche Ansprüche einfach gelagert sind und daher die Anwaltsgebühren die für eine Abmahnung entstehen, vom Verletzer zu beanspruchen sind. Das Landgericht Berlin verurteilte die Beklagte zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus § 823 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG. Inzident war zu prüfen, ob die Rechtsverfolgungskosten notwendig waren zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Das Gericht bejahte dies und verurteilte insofern folgerichtig zur Zahlung der Anwaltsgebühren.

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