Marke gegen Domain2017-12-15T12:29:01+01:00

Marke gegen Domain

Ganz einfach und allgemeingültig ist die fiktive Frage, welches Recht das andere sticht, nicht zu beantworten.

Markenrecht besser als Prioritätsgrundsatz

Markenrechtliche Ansprüche können sich auch gegen eine Domain richten, wenn der Domaininhaber die fragliche Marke im geschäftlichen Verkehr benutzt.

Grundsätzlich stellt eine Domain  lediglich eine „technische Adresse“ dar, gleichwohl kann die Verwendung einer Domain markenrechtlich relevant sein.

Macht ein Markeninhaber Ansprüche gegenüber einer registrierten Domain geltend, stellt sich die Frage, ob der Prioritätsgrundsatz dem markenrechtlichen Anspruch vorgeht.

Die Nutzung einer Domain kann – muss aber nicht – markenrechtlich relevant sein. Dies liegt daran, dass Beispielsweise ein Anbieter für Babynahrung nicht mit einem Anbieter aus der Telekommunikationsbranche verwechslungsfähig ist.

„Milupa“ oder „Alete“ könnten – hypothetisch und in  bestimmten Konstellationen – vorausgesetzt, das Telekommunikationsunternehmen war schneller, die Registrierung der Domain „www.alete.de“ oder „www.milupa.de“ unter Umständen nicht erfolgreich angreifen.

Markenverletzung durch Domainregistrierung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits die Registrierung einer Domain einen Verletzungstatbestand begründen, da die Domain u. a. einen Herkunftsnachweises für ein bestimmtes Unternehmen oder ein bestimmtes Produkt gibt.

Liegt Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke vor oder sind diese identisch, hängt die stärkere Rechtsposition von verschiedenen Faktoren ab.

Unter anderem hängen markenrechtliche Verbietungs- oder Unterlassungsansprüche von den konkreten Waren oder Dienstleistungen ab.

Die Feststellung, ob überschneidende Waren oder Dienstleistungen vorliegen, ist dabei nicht immer einfach. Der Gesamteindruck aller Umstände, im Hinblick auf den Grad der Ähnlichkeit der benutzten Begriffe und der Waren oder Dienstleistungen ist maßgeblich.

Um Verwechslungsgefahr zu begründen, genügt unter Umständen schon Klangähnlichkeit.

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