Patent- und Gebrauchsmusterschutz2017-12-15T12:40:34+01:00

Patent- und Gebrauchsmusterschutz

Schutzdauer

Zwischen der Dauer von Patent- und Gebrauchsmusterschutz liegt ein grundliegender zeitlicher Unterschied. Während der Schutzdauer eines Patentes, wird gewährleistet, dass das patentierte Produkt geschützt ist. Der Patenteigner hat während dieser Zeit, das Recht die Nutzung und/oder Nachahmung seiner patentierter Erfindung zu verhindern oder einzuschränken.

Schutzdauer eines Gebrauchsmusters

Gebrauchsmusterschutz wird im ersten Schritt nur für drei (3) Jahre gewährt. Die Schutzdauer kann aber auf Antrag und durch bzw. mit Zahlung von Verlängerungsgebühren auf maximal zehn (10) Jahre verlängert werden.

Schutzdauer eines Patentes

Die Laufzeit von Patenten beträgt zehn (10) Jahre und kann um weitere zehn (10) Jahre verlängert werden; sie ist begrenzt auf  20 Jahre.

Patentdarstellung einer Schreibmaschine

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