Das Markengutachten2021-01-07T16:48:55+01:00

Das Markengutachten

Das Markengutachten

Kostenrisiken eines Markenprozesses

Bevor ein Markeninhaber oder ein vermeintlicher Verletzter oder der Verletzte das Risiko eines teuren, langjährigen und aufwändigen Markenprozesses eingeht, sollte die Rechtsposition durch eine gutachtliche Bewertung ermittelt werden.

Die Kosten eines Markenrechtsverfahrens in erster Instanz für den (eigenen) beauftragten Rechtsanwalt belaufen sich bei einem Streitwert von 50.000 € bereits auf 5.121,73 Euro (inklusiver Gerichtskosten). Die Kosten der Gegenseite betragen 3.488,73 Euro. Für die zweite Instanz fallen Gesamtkosten von 9.981,83 Euro an.

Für zwei Instanzen verursacht ein verlorener Markenrechtsprozess bei einem Streitwert von 50.000 € somit immerhin knapp 20.000 Euro an Kosten, sofern die Gegenseite keinen Patentanwalt oder Rechtsanwalt zusätzlich beauftragt. Diese Kosten verteuern das Verfahren nochmals deutlich.

Läßt man die Erfolgsaussichten und Chancen vorher gutachtlich prüfen, so kann das Risiko besser eingeschätzt werden und eventuell ein teurer Pozeß vermieden werden.

Vermeintlich Verletzte und Verletzer sollten Chancen und Risiken von kostenintensiven und langen Markenverletzungsverfahren vor der Beschreitung des Instanzenzuges sorgfältig abwägen.

Dabei kann ein Markengutachten behilflich sein, indem es die Chancen zeigt und diese in Relation zu den Kosten setzt.

Ein Markenverfahren verursacht bei einem Streitwert von 100.000 €  (ohne Gerichtskosten und inklusive der außergerichtlichen Anwaltskosten) Kosten in Höhe von 6.410,66 €.

Anwaltsgebühren in gleicher Höhe fallen bei der Gegenseite an.

Immerhin betragen die Gerichtskosten hier bereits 3.078 €. Für eine Instanz betragen die Gesamtkosten somit mindestens 16.000 €. Schließen die Parteien einen Vergleich, fallen zusätzliche Anwaltskosten an.

Diese Kosten können sich erhöhen, wenn die Gegenseite beispielsweise zusätzlich einen Patentanwalt beauftragt. Diese Möglichkeit besteht.

Bei einem Streitwert von 100.000 € betragen die Verfahrenskosten in zweiter Instanz 28.335,18 €. Zusammen mit den Verfahrenskosten erster Instanz in Höhe von rund 16.000 €, ergibt sich ein Betrag von knapp 45.000 €.

Obsiegt man selbst in der ersten Instanz und legt die Gegenseite Rechtsmittel ein und kommt es dann dazu, dass das Gericht in zweiter Instanz das Urteil erster Instanz aufhebt, so trägt am Ende der Verlierer sämtliche Kosten, also die Kosten beider Instanzen. Die Partei, die im Prozess unterliegt, zahlt am Ende die gesamten Kosten des Verfahrens.

Vorteil eines Markengutachtens

In einem Gutachten kann genau dieses Risiko sichtbar gemacht werden und es kann anhand objektiver Kriterien geprüft werden, ob das Prozessrisiko im Verhältnis zu den möglichen oder zu erwartenden Kosten ist.

Wert einer Marke

Um beurteilen zu können, ob eine Marke in einem Prozess verteidigt werden sollte, muss man den Wert einer Marke zumindest einschätzen können.

Hierzu gibt es völlig unterschiedliche Verfahren.

Herr Dr. Ottmar Franzen hat eine sehr übersichtliche Abhandlung, die unter dem nachfolgenden Link zu finden ist, verfasst.

Darstellung der Markenbewertungsverfahren in einer Abhandlung von Dr. Ottmar Franzen

Die Auswertung

Dies ist das Kernstück nach der Markenrecherche. Hier entscheidet sich ob der Rechtsanwalt oder Patentanwalt profunde Kenntnisse im Markenrecht hat. Letztlich ist es gelegentlich eine Frage der Abwägung, manchmal eine Frage der Markenform und nicht zuletzt eine Frage der Auswahl der Waren oder Dienstleistungen die unter einer bestimmten Marke angemeldet werden.

So kann beispielsweise eine identische Marke angemeldet werden, wenn die Waren oder Dienstleistungen sich an keiner Stelle überschneiden und tatsächlich weit entfernte Waren oder Dienstleistungen betreffen.

Beispielsweise kann eine identische Marke für Autoreifen angemeldet werden, obwohl eine absolut identische Wortmarke bereits eingetragen ist, wenn diese beispielsweise für kosmetische Artikel eingetragen wurde. Der Verbraucher unterliegt hier keiner Verwechslungsgefahr. Anders ist dies nur zu beurteilen bei berühmten Marken wie beispielsweise der Automarke Mercedes.

Häufig haben berühmte Marken ein sehr weit reichendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Letztlich ist es eine Frage der spezifischen Kenntnisse und der richtigen Beurteilung der markenrechtlichen Thematik und Problematik.

Häufig gelingt Berufsanfängern im Markenrecht nicht die richtige Einordnung und entsprechende Qualifizierung.

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