Kosten eines Patentverletzungsverfahrens2017-12-15T12:41:58+01:00

Streitwert/Gegenstandswert

Die Kosten eines Patentverletzungsverfahrens bestimmen sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.
Insofern ist die relativ aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs interessant.
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 08.10.2012 unter dem Aktenzeichen X ZR 110/11 entschieden, dass in einem Patentverletzungsverfahren der Streitwert für das Verfahren auf 1.500.000 Euro festgesetzt wird. Die Beklagte hatte um Überprüfung der Streitwertfestsetzung und um Anhebung auf 30.000.000 Euro ersucht.

Die ursprüngliche Streitwertfestsetzung auf 1.500.000 Euro durch das Landgericht beruhte auf den Angaben von beiden Parteien. Die Beklagten haben die Angaben der Kläger im Verfahren bestätigt.

Die nachträglich erfolgten Einlassungen einer Partei, wenn bereits feststeht, wer obsiegt, seien zwar widerlegbar, aber ein starkes Indiz für die Angemessenheit oder Richtigkeit des Streitwerts.

Interessant ist das Urteil deshalb, weil deutlich wird, dass in Patentverletzungsverfahren durchaus extrem hohe Streitwerte angesetzt werden können.

Angaben zu den möglichen entstehenden Kosten sind daher Prognosen, da sowohl das Gericht – bei entsprechenden Indizien – als auch die Gegenpartei den Streitwert beeinflußen können.

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