Domainrecht und IT-Recht
Domain und IT-Recht sind klassischer Weise keine eigenständigen und/oder abgrenzbare Rechtsgebiete, wie etwa das Markenrecht oder das Patentrecht, die in eigenen Gesetzen geregelt bzw. normiert sind.
Recht der Domainnamen
Das Recht der Domainnamen wird von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflußt und ergibt sich aus dem Zusammenspiel der einzelne Rechtsgebiete, die es tangiert bzw. in denen dazu etwas geregelt ist.
Ein Domainrecht im eigentlichen Sinne existiert nicht. Ebenso wenig wie das IT Recht. Meist sind unterschiedliche Bereiche der verschiedenen Rechtsgebiete betroffen. Verschiedene Probleme lassen sich zivilrechtlich, andere markenrechtlich wieder andere wettbewerbsrechtlich lösen.
Die Relevanz bzw. das jeweilige Rechtsgebiet hängt von der jeweiligen Fragestellung ab.
So kann durch eine Domainregistrierung eine Markenverletzung erfolgen oder etwa durch die unberechtigte Anmeldung einer Marke unter bestimmten Umständen das Urheberrecht an einem Slogan oder Titelschutz verletzt sein.
Zu diesem Thema gab es in den letzten Jahren zahlreche Entscheidungen, die das schwierige Thema unterschiedlich zu lösen versucht haben. Letztlich ist es fast immer eine Frage des Einzelfalles, wie eine Streitigkeit oder eine vermeintliche Verletzung zu lösen ist.