Die (zwingende) Markenrecherche2017-11-08T21:42:49+01:00

Die (zwingende) Markenrecherche

Auch das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Website entsprechende Hinweise: Das DPMA prüft aber nicht, ob bereits identische oder verwechslungsfähige Marken eingetragen sind. Der Anmelder muss dies durch die Beauftragung einer Recherche vorher prüfen lassen.

Informationen zur Recherche finden sich auch auf der Webseite des DPMA: http://dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/flyer/recherchemarken_dt.pdf

Wir recherchieren in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamtes, des HABM sowie der WIPO auch unter Verwendung der Datenbestände von ROMARIN.

Die Recherche für Wortmarken, Wort-/Bildmarken ähnlich / identisch umfasst

  • veröffentlichte und unveröffentlichte (angemeldete) deutsche Marken
  • veröffentlichte und unveröffentlichte Gemeinschaftsmarken
  • internationale Registrierungen nach Madrider Markenabkommen und Protokoll: IR-Marken mit Schutz oder  Schutzbegehren für Deutschland
  • eine weite Auswahl der identischen und ähnlichen Marken

Recherchen werden von uns mit größter Sorgfalt durchgeführt. Gleichwohl hat das Ergebnis einer jeden Recherche, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl der Marken, auch subjektiven Charakter.

Deutsche Marken sind solche, die beim „Deutschen Patent- und Markenamt“ in München oder Jena eingetragen sind und im „Deutschen Markenblatt“ aufgeführt werden. Deren Schutzbereich erstreckt sich nur auf Deutschland.

Veröffentlichte Gemeinschaftsmarken, sind Marken, die beim Europäischen Markenamt in Alicante angemeldet oder eingetragen und im „Blatt für Gemeinschaftsmarken“ aufgeführt sind. Der Schutzbereich erstreckt sich auf alle Staaten der Europäischen Union.

Internationale Marken, sind Marken, die bei internationalen Organisationen für geistiges Eigentum (OMPI) in Genf eigetragen und in der „Gazette OMPI des marques internationales“ aufgeführt sind. Der Schutzbereich kann sich nur auf verschiedene Länder des Madrider Abkommens oder des Madrider Protokolls erstrecken.

Zu den Kosten einer Markenrecherche mehr unter der Rubrik “Kosten der Recherche” .

Es gilt: Markenrecherche vor Eintragung!

Grundlage und allerwichtigste Voraussetzung jeder erfolgreichen Markenanmeldung ist – unabdingbar – immer die Durchführung einer Markenrecherche.

Nur dadurch kann das Risiko einer Markenrechtsverletzung vermieden bzw. minimiert werden.

Deshalb auch die Überschrift „Die (zwingende) Markenrecherche“.

Diese sollte mindestens in den Datenbanken, die nachfolgend genannt sind, durchgeführt werden:

https://register.dpma.de (=DPMAregister)
https://oami.europa.eu/eSearch/ (=0eSearch plus)
http://wipo.int/romarin (=ROMARIN)
https://www.tmdn.org/tmview/welcome  (=TMview)

Zusätzlich sollten Firmennamen und Namensrecherchen, sowie Recherchen in den entsprechenden weiteren Registern durchgeführt werden, unter Umständen, wenn Anlass besteht, auch Titelschutzrecherchen.

Die unberechtigte Eintragung einer identischen oder ähnlichen Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen könnte den Tatbestand einer Markenverletzung erfüllen und bereits strafrechtlich relevant werden.

Durch die Markenrecherche soll nicht nur verhindert werden, dass identische Marken eingetragen werden, sondern auch, dass keine ähnlichen oder verwechslungsfähigen Marken eingetragen werden, die die Rechte bereits eingetragener älterer Marken verletzen.

Nicht nur bei identischen Marken, sondern auch bei ähnlichen Marken kann Verwechslungsgefahr bestehen. Bei einer Rechtsverletzung entstehen u. U.  Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche und weitere Ansprüche auf Seiten des Verletzten.

Der Recherche vor einer Markenanmeldung kommt somit eine erhebliche Bedeutung zu, die oft unterschätzt wird. In der Konsequenz kommt es dann zu teuren Abmahnungen.

Geringe Zeichenähnlichkeit reicht aus, um die Verwechslungsgefahr zu begründen („FERRERO“ für Süßigkeiten und „FERRO“ für Salzgebäck).

Zur Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung erforderlich.

Die Verwechslungsfähigkeit umfasst bei der Marke „ALICE“ beispielsweise folgende Schreibweisen:

„Allice“, „Alliece“,„Allicce“, „Alliecce“, „Aliecce“, „Aliece“, „Allize“, „Aliecce“, „Allicc“, „Alicc“, „Alliecc“, „Alies“, „Alize“, „Aliess“, „Allisse“, „Alliess“, „Ellies”, „Ellis”, „Elliez”, „Elliec” usw.