Widerruf (Berichtigung, Ergänzung)2017-12-15T12:21:15+01:00

Widerruf (Berichtigung, Ergänzung)

Widerruf (Berichtigung)

Wurden durch die Medien (Fernsehen, Radio, Print-Medien) unwahre Tatsachen über eine Person veröffentlicht, hat die betroffene Person das Recht, diese Aussage richtigstellen zu lassen. Bei einem Widerruf ist die Redaktion selbst verpflichtet, eine Richtigstellung der gesamten publizierten Erklärung abzugeben. Der Widerruf muss in einem vergleichbaren Bereich des Mediums verbreitet werden (z.B. zur gleichen Sendezeit einer Nachrichtensendung, in der gleichen Rubrik einer Zeitung), um sicher zu stellen, dass alle Adressaten der ehemaligen Falschbehauptung erreicht werden. Eine Berichtigung setzt eine falsche Tatsachenbehauptung sowie die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes voraus.

Ein solcher Widerruf einer Zeitung ist zum Beispiel in folgender Form vorzufinden:

„In der Zeitung … , vom … ,  Ausgabe Nr. … , wurde auf Seite … unter der Überschrift … über … behauptet , …

Hiermit widerrufen wir diese Behauptung als unwahr.“

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