Domainvergabe bei identischen Marken2017-12-15T12:28:40+01:00

Domainvergabe bei identischen Marken

Domains haben unterschiedliche „Endungen“. Diese können unter anderem zum Besipiel als „.de“, „.com“ oder „.info“ registriert werden.

Bei gleichnamigen Marken, die in unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungsklassen registriert sind, kann sich so ein Konflikt zeigen, wenn beispielsweise beide Anspruch auf die Domain „de“ beanspruchen.

Das Prioritätsprinzip

Grundsätzlich gilt bei der Domainvergabe (auch unter Gleichnamigen) das Prioritätsprinzip. Die Reihenfolge und nicht die Berechtigung bzw. bessere Rechtsposition (etwa die Bekanntheit oder die bessere Priorität einer Marke) entscheidet. Das System ist unter den landläufigen „Gerechtigkeitskriterien“ angemessen – der Erste in der Reihe wird zuerst bedient.

Identische Markennamen

Verwenden zum Beispiel ein Reifenhersteller und ein Brillenproduzent einen identischen Markennamen bzw. ein identisches Kennzeichen für völlig unterschiedliche Produkte, so können beide Marken (aus verschiedenen Gründen – z.B. weil eine Vereinbarung geschlossen wurde oder wie im Beispiel sich die Waren oder Dienstleistungen so sehr unterscheiden, dass keine Verwechslungsgefahr besteht) friedlich koexistieren, ohne das eine Rechtsverletzung vorliegt.

Bei der Domainvergabe zeigt sich die tiefergehende Problematik, da die Domain nur einmal identisch als solche (zumindest mit der Endung „de“) vergeben werden kann.

Insofern entscheidet oft der Zufall der zeitlichen Priorität darüber, wer die Domain berechtigterweise nutzen kann.

Wie diese Problematik rechtlich zu lösen ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Allerdings gibt es in der Rechtsssprechung hierzu bereits einige wegweisende Entscheidungen.

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