Registrierung einer Domain
Buchstaben des internationalen Alphabets
Bis dato können nur Buchstabenkombinationen mit Buchstaben des internationalen Alphabets registriert werden, ohne das Groß- und Kleinschreibung berücksichtigt wird.
Sehr viele (auch als Marke eingetragene) Wort-/Bildmarken enthalten Wortbestandteile oder bestehen ausschließlich aus Wortbestandteilen, die alleinstehend mangels Unterscheidungskraft nicht schutzfähig sind.
Domainstreitigkeiten mit marken- oder wettbewerbsrechtlichem Bezug, in denen die Endung ein Teil des Kennzeichens ist, wie beispielsweise bei „stern.tv“ oder „www.tele.com“ sind nur in einer Einzelfallentscheidung zu lösen.
Gesamteindruck
Bindestriche, Leerzeichen oder Ziffern können die Verwechslungsgefahr ausschließen, je nach dem wie diese den Gesamteindruck prägen.
Da schon die Registrierung einer Domain eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellen kann, ist auch vor einer Registrierung einer Domain eine kennzeichenrechtlich und firmennamensrechtliche Recherche zwingend.
Recherche
Liegt nämlich die Eintragung eines identischen oder ähnlichen Kennzeichens vor und handelt es sich um Waren oder Dienstleistungen aus ähnlichen Bereichen, werden unter Umständen die Kennzeichenrechte des Markeninhabers verletzt.
Domaingrabbing
Vom so genannten Domaingrabbing spricht man immer dann, wenn die Registrierung einer (oder mehrerer) Domains ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, den tatsächlich berechtigten von der Nutzung auszuschließen.