Betrügerische Zahlungsaufforderungen
Falls eine Zahlungsaufforderung eintrifft, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stammt, seien Sie vorsichtig, prüfen Sie Rechnungen immer genau und kontaktieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt. Beachten Sie auch, dass Betrüger sich möglicherweise als das Deutsche Patent- und Markenamt ausgeben können, und Rechnungen im Namen der DPMA versenden könnten.
Hier ein Beispiel für eine (offensichtliche) betrügerische Zahlungsaufforderung: