Betrügerische Zahlungsaufforderungen2017-11-06T21:20:48+01:00

Betrügerische Zahlungsaufforderungen

Falls eine Zahlungsaufforderung eintrifft, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stammt, seien Sie vorsichtig, prüfen Sie Rechnungen immer genau und kontaktieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt. Beachten Sie auch, dass Betrüger sich möglicherweise als das Deutsche Patent- und Markenamt ausgeben können, und Rechnungen im Namen der DPMA versenden könnten.

Warnung des DPMA

Hier ein Beispiel für eine (offensichtliche) betrügerische Zahlungsaufforderung:

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