Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht wird im angloamerikanischen Rechtsbereich auch als „Copyright“ bezeichnet. Es beinhaltet – wie das Urheberrecht – das Recht, darüber zu entscheiden, wer das „Werk“ wie, wo und wie lange nutzt.
Dass das Copyright nicht ein „Recht zum Kopieren“ ist, ist mittlerweile auch jugendlichen Internetusern bekannt.
Seit dem Beginn des Internet Zeitalters hat vor allem im Bereich Musik, Film und Foto die Verletzung des Urheberrechts durch rechtswidrige Downloads eine Inflation erfahren.
Der illegale Download
Die Tatsache, dass man Musik- oder Filmwerke einfach herunterladen (downloaden) kann, hat bei vielen Usern zu der Einstellung geführt, dass man darf, was man kann.
Tatsächlich ist die unerlaubte Nutzung oder Verbreitung nicht nur ein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt unter Umständen auch einen Straftatbestand. Insbesondere der Download eines aktuellen Filmes wird als gewerbliche Nutzung eingestuft.
Copyright – „Right to Copy“
In einigen Staaten, wie zum Beispiel in China oder Vietnam, wird das Urheberrecht oft als “Recht zum Kopieren” -„Right to copy“ übersetzt.
Dass dem nicht so ist, erfährt so mancher Verletzer meist schnell durch eine Abmahnung des Verletzten. Verletzter ist entweder der Künstler (Urheber) selbst oder derjenige, der die Rechte erworben hat. Beide schützt das Urheberrecht.
Im US-amerikanischen Recht erfolgt oft eine Kennzeichnung durch das bekannte Copyrightzeichen. Im deutschsprachigen Raum ist dies unüblich, wird aber gelegentlich verwendet. Erforderlich ist es nicht, hat aber eine Informationsaussage, die unter Umständen eine Verletzung verhindern kan