Europäische Recherche2017-12-15T12:35:25+01:00

Europäische Recherche

Recherche im Register des DPMA

Leider ist es mit der Recherche in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht getan.

Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecherche

Ein als Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldetes Geschmacksmuster beansprucht Schutz auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union. Das Gebiet der Europäischen Union umfasst auch die Bundesrepublik.

Deshalb genügt eine lediglich auf den deutschen Markt bezogene Recherche nicht.

Es muss stets auch in den Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) recherchiert werden.

Nicht ausreichend ist eine rein registerrechtliche Recherche.

Umfassende Recherche

Eine umfassende Recherche ist in allen Internet-Suchmaschinen, Katalogen, Messekatalogen, Produktverzeichnissen, Webseiten usw. durchzuführen.

Recherche nach ähnlichen und identischen Mustern

Die Recherche muss dann als europäische Recherche auch in den Datenbanken des HABM und der WIPO erfolgen.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass beispielsweise auch Gegenstände des täglichen Lebens, alle sonstigen Produkte und hier nicht nur solche mit identischem sondern auch mit ähnlichem Erscheinungsbild zu recherchieren sind.

Darunter fallen industriell oder handwerklich gefertigte Produkte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden oder die z. B. auf einer Messe ausgestellt wurden.

Recherchen werden u.a. von professionellen Recherchediensten, gewerblichen Informationsvermittlern und Patent- und Rechtsanwaltskanzleien angeboten.

Die Qualität einer Recherche wird bestimmt anhand der Sorgfalt und der  langjährigen Erfahrung.

Das DPMA informiert auf seiner Website, in einem Flyer, ausdrücklich und wie nachfolgend wörtlich zitiert bzw. eingefügt:

„Wir tragen Ihr Geschmacksmuster in das Register ein, wenn Ihre Anmeldung frei von Formfehlern ist. Die Neuheit und Eigenart Ihres Designs prüfen wir dabei nicht. Die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen oder eine mögliche Verletzung älterer Schutzrechte werden erst im Streitfall zwischen Ihnen als Anmelder und einem Dritten durch die Zivilgerichte festgestellt.
Recherchieren Sie daher vor einer Anmeldung den bestehenden Formenschatz. Wir empfehlen Ihnen, nicht nur die nationalen deutschen Geschmacksmuster, sondern auch europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowie international registrierte Geschmacksmuster zu berücksichtigen. Jede der drei hier vorgestellten Datenbanken weist – jeweils unabhängig voneinander – Eintragungen mit Schutzwirkung in Deutschland nach. Ergänzen Sie Ihre Suche mit Recherchen in Produktverzeichnissen, zum Beispiel mit Internet-Suchmaschinen. Designs, die nicht als Geschmacksmuster angemeldet wurden, sind automatisch mit der Erstveröffentlichung innerhalb der Europäischen Union für drei Jahre geschützt (nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster).
Gut vorbereitete Geschmacksmusterrecherchen vermitteln Ihnen einen Eindruck von der Vielfalt geschützter Designs. Sie spüren aktuelle Trends auf und gewinnen Impulse für Ihr eigenes kreatives Schaffen. Ihr Design sollte sich in seiner Eigenart deutlich vom Rechercheergebnis abgrenzen.“

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