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Urheberrechtliche Abmahnungen2017-12-15T11:30:27+01:00

Urheberrechtliche Abmahnungen erfolgen oft von einer der unten genannten Anwaltskanzleien:

  • Walldorf Frommer
  • Rasch Rechtsanwälte
  • Kornmeier
  • Nümann&Lang

Diese sind nicht „Gegner“ – sondern die Vertreter der Gegenseite, also der verletzten Rechtsinhaber (der Urheber).

Urheberrechtliche Abmahnungen

Abmahnungen sollten unter keinen Umständen ignoriert werden, vielmehr muss bei einer Abmahnung möglichst sehr schnell eine Klärung des Sachverhaltes erfolgen, da Fristen laufen, innerhalb derer die Vertreter der Urheber den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen müssen. Deshalb ist auf eine Abmahnung stets innerhalb der gesetzten Frist zu antworten.

Zunächst muss geprüft werden, ob der richtige Adressat der Abmahnung zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert worden ist, oder ob Beispielsweise ein anderes, volljähriges Familienmitglied oder ein Dritter Verletzer ist.

Urheberrechtsverletzung  oder erlaubte Nutzung

Sodann muss geprüft werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht etwa eine erlaubte Nutzung.

Steht dies fest, sollte noch geprüft werden, ob die Verletzung stichhaltig nachweisbar ist.

Weitere Voraussetzung ist nach der aktuellen Rechtsprechung noch, dass die Abmahnung transparent den Rechtsverstoß beschreibt und es für den Verletzer möglich ist, nachzuvollziehen,  worin der Vorwurf besteht.

Gewerbliche Urheberrechtsverletzung

Als weiter Prüfungspunkt schließt sich an, ob eine unter Umständen vorgeworfene gewerbliche Verletzung vorliegt. Davon hängt nämlich auch der Gebührenstreitwert ab und damit die Kosten der Abmahnung.

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