Anmeldung durch den Erfinder
Meldet ein Erfinder seine Erfindung selbst zum Patent an, weisen diese Anmeldungen in der Regel erhebliche Mängel auf, sie sind entweder zu eng oder zu weit gefasst formuliert.
Ob eine Patentschrift weit oder eng zu fassen ist, hängt von der Erfindung, ihren Details und beispielsweise davon ab, ob es sich um ein Gebiet handelt, in dem bereits viele ähnliche Patente oder Lösungen existieren.
Die Kunst besteht dann darin, so zu formulieren, dass der Schutzbereich anderer Patente nicht verletzt wird.
Findet eine Verletzung – auch nur durch die Anmeldung einer den Schutzbereich verletzenden Formulierung statt – dann besteht das hohe Risiko eines Löschungsverfahrens.
Da stets hohe Streitwerte zu Grunde liegen, wird ein teures Verfahren zu führen sein; Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich sind keine Seltenheit.
Eine Anmeldung durch den Erfinder, ist schädlich, steht sie in der Regel meist dem Erfinder bei einer Durchsetzung oder Verteidigung seiner Rechte im Weg.