Mehrheit von Erfindern2017-12-15T12:41:13+01:00

Mehrheit von Erfindern

Anteil an der Erfindung

Häufig erfinden mehrere Personen gemeinsam ein Patent bzw. entwickeln Lösungen für ein bestehendes Problem, die sich dann als Erfindung zum Patent anmelden lassen.

Es stellt sich stets die Frage, wer welchen Anteil daran geleistet hat und wie die Verteilung der Rechte an der Erfindung ist.

Auf einer Webseite, die sich mit gewerblichen Schutzrechten befasst, kann keine Lösung dieses sehr komplexen und schwierigen Problems erfolgen.

Allerdings kann ein Problembewusstsein bei den Erfindern geweckt werden.

Miterfinder

Die beteiligten Miterfinder sollten sich daher, bevor die Erfindung zum Patent angemeldet wird und wirtschaftliche Früchte trägt, darüber einigen, wie der Anteil in Relation zum Aufwand und der Qualität oder Intensität am Erfolg zu bewerten ist und vertraglich zu regeln ist.

In der Regel ist es besser, hier bevor es zu Auseinandersetzungen kommt, eine schriftliche Vereinbarung darüber zu treffen.

Kommt es nämlich zur Vermarktung der Patente, sind Streitigkeiten, die in der Regel vor Gericht ausgetragen werden, die Regel.

Anmeldung von mehreren Patenten

Möglich ist aber auch, dass die Erfindung, die aus mehreren Einzelkomponenten besteht, in getrennten Patenten angemeldet wird und jeder Erfinder so einen Teil der Gesamterfindung als Rechtsinhaber hält.

Dies führt aber nicht selten zu großen Schwierigkeiten, da die Erfindungen in der Regel nur gemeinsam mit anderen Teilen der Erfindungen genutzt werden können.

Gemeinschaftliche Inhaberschaft aller Rechte

Einigt man sich beispielsweise auf eine gemeinschaftliche Inhaberschaft aller Rechte, dann liegt entweder eine Bruchteils Gemeinschaft (§ 741 f. BGB) vor (falls die Mitinhaber keine Vereinbarung über die gemeinsame Verwertung getroffen haben) oder eine BGB Gesellschaft.

Leider liegt hier ein großes rechtliches Problem, das zu lösen im Streitfall fast unmöglich ist.

Sehr instruktiv ist hierzu die Abhandlung von Dr. Dietrich Kamlah und Maria Held in der Zeitschrift „ZfAW 4 2008“.

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