Die Anmeldung einer Marke
Die Markenanmeldung erfolgt beim DPMA mittels eines Formulars unter Beifügung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.
Vor jeder Markenanmeldung ist eine Recherche erforderlich. Nur so kann das Risiko einer Abmahnung wegen einer Markenverletzung vermieden werden.
Eine Markenverletzung kann auch gleichzeitig strafrechtliche Relevanz haben.
§ 143 Strafbare Kennzeichenverletzung
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich
- 1. entgegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 ein Zeichen benutzt,
- 2. entgegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 ein Zeichen in der Absicht benutzt, die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung einer bekannten Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen,
- 3. entgegen § 14 Abs. 4 Nr. 1 ein Zeichen anbringt oder entgegen § 14 Abs. 4 Nr. 2 oder 3 eine Aufmachung oder Verpackung oder ein Kennzeichnungsmittel anbietet, in den Verkehr bringt, besitzt, einführt oder ausführt, soweit Dritten die Benutzung des Zeichens
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- a) nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 untersagt wäre oder
- b) nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 untersagt wäre und die Handlung in der Absicht vorgenommen wird, die Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung einer bekannten Marke zu ermöglichen,
- 4. entgegen § 15 Abs. 2 eine Bezeichnung oder ein Zeichen benutzt oder
- 5. entgegen § 15 Abs. 3 eine Bezeichnung oder ein Zeichen in der Absicht benutzt, die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung auszunutzen oder zu beeinträchtigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Strafbare Markenverletzung
Eine strafbare Markenverletzung kann auch vorliegen, wenn ähnliche Klassen eingetragen sind und eine auch nur ähnliche Marke eingetragen wird und diese auch entsprechend genutzt wird.
Markenrecherchen sollen nicht nur identische Markeneintragungen, sondern auch ähnliche Markeneintragungen – und damit die Verwirklichung eines Straftatbestandes – verhindern.
Nur eine fachmännisch durchgeführte Recherche ist in der Lage, diesem Risiko zu begegnen.