Richtigstellung / Ergänzung (Berichtigungsanspruch)2017-12-15T12:21:38+01:00

Richtigstellung / Ergänzung (Berichtigungsanspruch)

Berichtigungsanspruch

Der Berichtigungsanspruch wird auch als Richtigstellung oder als Ergänzung bezeichnet.

Bei einer teils fehlerhaften Tatsachenbehauptung hat der Betroffene die Möglichkeit eine Richtigstellung oder eine Ergänzung durchzusetzen, um diese zu beheben.

Unterschiede zwischen der Richtigstellung und der Ergänzung

Die Richtigstellung ist empfehlenswert, soweit nur ein Teil des Berichtes nicht den Tatsachen entspricht. Hier widerruft die Redaktion den fehlerhaften Teil der Aussage und nicht die komplette Aussage.

Die Ergänzung kann zum Anspruch erhoben werden, wenn bedeutende Tatsachen fehlen, die essentiell für den Sachverhalt sind. Hier reicht die Redaktion den fehlenden Teil der Aussage durch einen Widerruf nach, um die Aussage zu vervollständigen.

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