Gebrauchsmuster- / Patentanmeldung2017-12-15T12:39:46+01:00

Gebrauchsmuster- / Patentanmeldung

Bei einer Gebrauchsmuster- / Patentanmeldung, stellt sich die Frage ob ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden ist – oder im Zweifel beides – stellt den Fachmann nicht vor ein großes Problem.

Die Unterschiede zwischen beiden (gewerblichen) Schutzrechten können häufig ideal kombiniert sowie sinnvoll und intelligent genutzt werden.

Ob neben einer Gebrauchsmuster- auch eine Patentanmeldung möglich ist, hängt von der “Qualität der Erfindung” (Erfindungshöhe) und letztlich auch von der Neuheit ab.

Es ist aber stets eine Einzelfallentscheidung, welches der Schutzrechte die bessere Lösung bietet. Eine pauschale Einschätzung kann nicht erfolgen.

Erst nach einer umfassenden Prüfung der Erfindung kann dies beurteilt werden.

Nicht zuletzt ist dies auch eine Frage der Kosten, der Schutzdauer und anderer Erwägungen und Ziele.

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