Recherche von Designrechten2017-12-15T12:35:07+01:00

Recherche von Designrechten

Für den Fachmann ist selbstverständlich, dass vor jeder Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes eine Recherche von Designrechten durchzuführen ist.

Geschmacksmuster bzw. Designrechtsrecherchen sind ebenso zwingend wie Markenrecherchen.

Die Recherche dient dazu, sich über den bestehenden Formenschatz zu informieren, indem man nach bereits eingetragenen Geschmacksmustern/Designrechten recherchiert.

Damit soll eine Rechtsverletzung verhindert werden.

Wenn nämlich ältere Rechte bestehen, kann dies zu der unangenehmen und teuren Konsequenz, der Abmahnung und der Unterlassungsverfügung führen.

Das DPMA in München überprüft nämlich vor der Eintragung stets nur die Einhaltung der formalen Anforderungen.

Aber selbst nach Eintragung eines Designrechtes sollten sogenannte Überwachungsrecherchen veranlasst werden, um Verletzungen zu begegnen.

Auch die unberechtigte Verwendung eines Musters kann strafrechtlich relevant sein. In jedem Fall aber löst sie Schadenersatzansprüche aus.

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