Urheberrecht2024-03-20T15:38:22+01:00

Schutzgegenstand des Urheberrechts

Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst. Es ist ein zeitlich begrenztes Monopolrecht (Ausschließlichkeitsrecht) des Urhebers, den man auch als Schöpfer bezeichnet.

Er kann bestimmen, wie, wo, wie lange, durch wen, in welchen Medien usw. ein Werk benutzt wird.

Werke

Urheberrechtlichen Schutz genießen alle Werke, die eine gewisse “Schöpfungshöhe” aufweisen, wie zum Beispiel Fotografien, Filme, Songs, Kompositionen, Bücher, Gemälde, Opern, Drehbücher und auch Sammelwerke sowie Bearbeitungen oder Auftragsarbeiten.

Der Copyright Hinweis

Im US-amerikanischen Recht müssen nach Paragraph 401 (a) Copyright Act 1976 alle Vervielfältigungen des Werkes die vor dem 01. 01.1978 erstmals veröffentlicht wurden das Copyrightzeichen © (C im Kreis) tragen. Im deutschen Recht ist dies nicht erforderlich. Dafür gibt das deutsche Recht dem Urheber (Schöpfer) ein eigenständiges Veröffentlichungsrecht neben den Verwertungsrechten.

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