Urheberrechtsverletzungen2019-02-04T15:42:33+01:00

Urheberrecht und Copyright

Das Urheberrecht wird im angloamerikanischen Rechtsbereich auch als „Copyright“ bezeichnet. Es beinhaltet – wie das Urheberrecht – das Recht, darüber zu entscheiden, wer das „Werk“ wie, wo und wie lange nutzt.

Dass das Copyright nicht ein „Recht zum Kopieren“ ist, ist mittlerweile auch jugendlichen Internetusern bekannt.

Seit dem Beginn des Internet Zeitalters hat vor allem im Bereich Musik, Film und Foto die Verletzung des Urheberrechts durch rechtswidrige Downloads eine Inflation erfahren.

Werke

Urheberrechtlichen Schutz genießen alle Werke, die eine gewisse “Schöpfungshöhe” aufweisen, wie zum Beispiel Fotografien, Filme, Songs, Kompositionen, Bücher, Gemälde, Opern, Drehbücher und auch Sammelwerke sowie Bearbeitungen oder Auftragsarbeiten.

Der Copyright Hinweis

Im US-amerikanischen Recht müssen nach Paragraph 401 (a) Copyright Act 1976 alle Vervielfältigungen des Werkes die vor dem 01. 01.1978 erstmals veröffentlicht wurden das Copyrightzeichen © (C im Kreis) tragen. Im deutschen Recht ist dies nicht erforderlich. Dafür gibt das deutsche Recht dem Urheber (Schöpfer) ein eigenständiges Veröffentlichungsrecht neben den Verwertungsrechten.

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