Schutzdauer2017-12-15T12:34:48+01:00

Schutzdauer

Schutzdauer – 25 Jahre für registrierte Muster

Die Schutzdauer des Geschmacksmusters, das jetzt Designrecht heißt, beträgt 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Voraussetzung ist, dass die Verlängerungsgebühren (Aufrechterhaltungsgebühren), die ab dem 6. Jahr fällig werden, fristgerecht bezahlt werden.

Drei Jahre für nicht registrierte Muster

Nach der GGV wird neben dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (jetzt Design) auch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster/Gemeinschaftsdesignrecht geschützt. Dieses Designrecht bietet zwar lediglich einen reinen Nachahmungsschutz für drei Jahre für nichtregistrierte Muster. Schutz entsteht aber sofort mit der Veröffentlichung auf dem Gebiet der Europäischen Union.

Designschutz kann Markenschutz ergänzen, insbesondere bei Bildmarken.

Schutzdauer für Markenschuutz

Markenschutz wird für 10 Jahre gewährt und kann jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden.

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