Die Markenarten

Sie woll(t)en selbst eine Marke anmelden?

Sie dürfen das – auch ohne Rechts- oder Patentanwalt.  Nur – Sie werden es nicht können. Jedenfalls nicht richtig.

Leider – denn dazu ist weit mehr erforderlich, als das schlichte Ausfüllen eines Formulars…

Es ist nicht so einfach wie es scheint und es sind gravierende Risiken damit verbunden.

Die Schwierigkeit bei Markenanmeldungen liegt natürlich nicht im Ausfüllen eines Formulars, sondern in der Beurteilung, ob eine Marke überhaupt angemeldet werden kann oder besser: „darf“…

Die richtige Beurteilung ist vom Schwierigkeitsgrad her deutlich anspruchsvoller als eine Blinddarmoperation…

Wer käme bei einer Operation auf die Idee, es selbst zu versuchen?

Das Risiko einer Markenverletzung ist teuer!

Jeder Anmelder muss sich vor einer Anmeldung, darüber informieren, ob die gewünschte Marke nicht identisch oder „so ähnlich“ (verwechslungsfähig) schon eingetragen ist.

Kommt es zur Eintragung einer ähnlichen oder identischen Marke in ähnlichen oder identischen Klassen, kann der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die jüngere Marke einlegen, eine Abmahnung aussprechen oder eine Strafanzeige stellen, jeweils zeitgleich.

Dringt der Widerspruchsführer mit dem Widerspruch durch, wird die jüngere Marke wieder gelöscht.

Allerdings wird dies im gewerblichen Rechtsschutz nicht so unproblematisch über die Bühne gehen…

Die Wortmarke

Es gibt verschiedene Markenformen, die gängigste und dem Laien wohl bekannteste ist die Wortmarke. Neben der Wortmarke gibt es natürlich zahlreiche andere Markenformen. Ob eine Wortmarke, eine Wort-/Bildmarke oder eine Bildmarke oder alle drei Markenformen gleichzeitig angemeldet werden sollten, ist stets eine Frage der Zielstellung, der jeweiligen konkreten Marke, des zu Grunde liegenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.

Die Verwechslungsgefahr ist naturgemäß bei Wortmarken am größten.

Die Wort-/Bildmarke

Bei einer Wort-/Bildmarke handelt es sich um eine Mischform zwischen Wort- und Bildmarke.

Im Idealfall ist es eine gelungene Mischung aus einem Wort, und einem Bild, dass eine harmonische Kombination aus beidem eingeht. Der Schutzumfang wird deutlich anders definiert als bei einer Wortmarke und hängt von der ganz konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Wort-/Bildmarke ab.

Ob eine Wortmarke oder Wort-/Bildmarke angemeldet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalls und hängt von der konkreten Zielstellung ab.

Häufig empfiehlt es sich eine Kombination aus allen drei Markenformen anzumelden.

Die Bildmarke

Bei einer Bildmarke handelt es sich um eine Marke, die lediglich aus einem Bildelement besteht. Diese kann trotzdem auch aus einem Wortzeichen oder einzelnen Buchstaben oder nur aus Bildbestandteilen bestehen, allerdings wird sie nur als Bildmarke angemeldet – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.

Die Entscheidung, ob eine Wortmarke oder eine Bildmarke angemeldet werden soll, ist eine Frage des Einzelfalles und hängt unter anderem von der jeweiligen Zielstellung, von der Dichte des Marktes, von der Qualität des Bildes oder/und vom zugehörigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ab.

Auch nachdem eine Marke eingetragen wurde, muss überprüft werden, ob Konkurrenten oder Wettbewerber oder branchenfremde Ihre Marke ebenfalls angemeldet haben oder nutzen.

Auch vor einer Bildmarkeneintragung muss eine Recherche erfolgen. Die Bildmarkenrecherche ist sehr zeitaufwendig. Dies hat mehrere Gründe:

Bereits beim Erfassen und bei der Einteilung der Bestandteile der Bildmarke kann es zu größeren Schwierigkeiten kommen.

Bei einer komplexen Bildmarke ist es sehr arbeitsintensiv, alle Bestandteile der Marke zu konkretisieren.

Dieselben Bildmarken können in den drei Datenbanken, teilweise sogar in derselben Datenbank, verschiedene Kodierungen haben. Das bedeutet, dass nachdem die nationalen Marken durchsucht wurden, bei der Recherche nach älteren Gemeinschaftsmarken oder IR Bildmarken es nicht ausreichend ist, dass man die bereits in der nationalen Datenbank gefundenen Kodierung eingibt, um in den anderen Datenbanken ähnliche zu finden, sondern man auch neue, teils abwegige Lösungen prüfen muss.

Infolgedessen müssen insofern nicht nur die Datenbestände der nationalen Marken, sondern auch die der Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sowie die international registrierten Marken, die so genannten IR Marken und die Markeneintragungen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (MMA) recherchiert werden.

Die Datenbanken des DPMA sind dabei nur ein Teil der zu recherchierenden Informationsquellen. Jedes Register beim DPMA enthält aber jeweils unabhängig voneinander Marken mit Schutzwirkung in der Bundesrepublik Deutschland.

Eine nicht ganz einfache Angelegenheit…

Die Farbmarke

Ein gutes Beispiel ist hier die Farbe “ lila“ für die Schokolade von Milka. Aber auch die Telekom hat mit ihrer Marke „magenta“ ein sehr plakatives Beispiel für eine Farbmarke geliefert.

Die Funktion einer Marke ist lediglich die, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind derzeit knapp 100 Farbmarken registriert. Die bekanntesten Farbmarken hält die Deutsche Telekom, die Firma Beiersdorf und die Firma Kraft Foods (Milka).

Die Geruchsmarke

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich hierbei um eine Marke, die riecht.

Geruchsmarken sind nicht allzu häufig Gegenstand einer Markenanmeldung.

Eine Geruchsmarke, die Literatur beschäftigt hat, war:

…“the smell of fresh green cut grass“ die aus dem Geruch von frisch gemähtem Gras bestand und aufgetragen auf das Produkt, für Tennisbälle eingetragen worden war.

Die Geschmacksmarke

Hier gilt fast das gleiche wie zur Geruchsmarke… sie kommt höchst selten vor, die Probleme liegen auf der Hand.

Die Klangmarke

Unter Hör- oder Klangmarken versteht man Tonfolgen, Melodien oder sonstige wiedererkennbare Notenfolgen, die dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

In der Fernseh- und Radiowerbung wird man häufig mit derartigen Marken konfrontiert.

So ist sicher fast jedem der Klang von Teekanne oder der Alete Werbung oder aber der Dreiklang der Telekom im Ohr.

Die Formmarke

Formmarken sind ein ganz spezielles Kapitel. Eine Formmarke wird auch als dreidimensionales Zeichen bezeichnet. Üblich ist heute allerdings die Bezeichnung Formmarke.

Problematisch ist immer die Frage der Schutzfähigkeit eine Marke. Eine Marke muss, um eintragungsfähig zu sein, grafisch darstellbar sein.

Dieser Grundsatz gilt für alle Marken.

Hintergrund ist, dass für den Verkehr leicht erkennbar sein muss, was der Gegenstand einer Markenregistrierung ist.

Bei einer Formmarke muss ihr dreidimensionaler Charakter erkennbar sein.

Das Gesetz definiert dies in Art. 1 Abs. 2 MSchG: Nach der Legaldefinition des Gesetzes ist eine Marke ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zur Marke angemeldet werden können: Worte, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen derselben.

Formen, die das Wesen der Ware ausmachen oder Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind, sind vom Markenschutz ausgeschlossen.

Die Kollektivmarke

Unter einer Kollektivmarke versteht man eine Marke, deren Inhaber nur ein rechtsfähiger Verband oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein kann (inklusive der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände).

Das Zeichen bzw. die Kollektivmarke darf nur aus einer geographischen Herkunftsangabe bestehen.

Wort-, Wort-/Bildmarken und Bildmarken

Es gibt mehr als die oben aufgeführten Markenformen. Die bedeutendste Markenart ist die Wortmarke, dicht gefolgt von der Wort-/Bildmarke.

Die Anmeldung einer Wortmarke zusammen mit einer Wort-/Bildmarke ist häufig sinnvoll. Nicht selten werden deshalb zwei Marken gleichzeitig angemeldet. Gleichzeitig kann auch zusätzlich eine Bildmarke  angemeldet werden. Sie unterscheiden sich im Schutzumfang, der Bedeutung, der Schwierigkeit und der Zielsetzung ganz wesentlich voneinander.

Bei der Wortmarke geht es nur um das Wort, wie es angemeldet und eingetragen ist. Ähnlichkeit und Verwechslungsfähigkeit ist bei ihr stets ein großes Problem und besonders sorgfältig zu prüfen.

Bei der Wort-/Bildmarke geht es um die in ihrer konkreten Ausgestaltung eingetragene Marke. Ähnlichkeit und Verwechslungsfähigkeit wird bei ihr nach der konkreten Ausgestaltung beurteilt.

Die Bildmarke kann ergänzend oder auch ausschließlich zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.

Die Recherche von Bildmarken ist nicht ganz einfach und je nach Bild auch sehr zeitaufwändig. Abgegriffene und zigfach verwendete Bildmarken, wie zum Beispiel Löwenköpfe oder Totenköpfe, werfen häufig viele Fragen auf.